Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GELTUNGSBEREICHE PHYSIOTHERAPIE, ERGOTHERAPIE, ERNÄHRUNGSTHERAPIE UND HEILMASSAGE

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von medizinisch-technischen Diensten (MTD) und jeglichen darin beinhaltenden oder anschließenden therapeutischen Behandlungen.

Die TherapeutInnen/Psychologin/Sportwissenschafter sind freiberuflich tätig. Demnach findet ein direkter Behandlungsvertrag zwischen TherapeutIn und PatientIn/KlientIn statt (ausgenommen Masseurin in Anstellung). 

1. Verordnung und Bewilligung

Zu Beginn Ihrer ersten Therapieeinheit benötigen Sie eine Verordnung von Ihrem Haus- oder Facharzt. Erst dann wird die Therapie begonnen. Damit Ihre Krankenkasse einen Teilbetrag rückerstatten kann, müssen Sie die Verordnung bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ab Erhalt der Verordnung zur Bewilligung einreichen. Erst mit einer bewilligten Verordnung kann eine teilweise Rückerstattung durch die Krankenkassen erfolgen.

Keine Verordnung benötigen Sie, wenn es sich um eine präventive Physiotherapie/Ergotherapie/Ernährungsberatung handelt (Beratung und Erziehung Gesunder).

2. Terminabsage

Um Ihren bereits ausgemachten Termin abzusagen, bitten wir Sie spätestens 24 Stunden vorher ihren Termin telefonisch bei der jeweiligen Therapeutin/ dem jeweiligen Therapeuten abzusagen. Geschieht dies nicht, bitten wir um Verständnis, dass wir den versäumten Termin in Rechnung stellen müssen.

3. Zahlungsmodalitäten

Der in der Honorarnote angeführte Betrag muss ab Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen am auf der Rechnung angeführten Konto einlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist kann die Therapeutin/ der Therapeut eine Mahnung mit Zusatzgebühr ausstellen.

Soweit eine Barzahlung vorab mit der Therapeutin/ dem Therapeuten abgesprochen ist, ist der Betrag sofort bei Rechnungserhalt in bar zu zahlen.

4. Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die Therapeutin/ der Therapeut ist verpflichtet Ihre Daten zu speichern. Neben den personenbezogenen Daten werden auch sonstige therapierelevanten Daten gespeichert (Dokumentationspflicht laut MTD-Gesetz). Die folgenden Daten werden auf der Grundlage der Art 6 (1) b, c, d und Art 9 (2) h DSGVO verarbeitet:

  • Ihre persönlichen Daten sowie Krankengeschichte, Befunde, Therapiedokumentation, etc. können praxisintern für organisatorische Zwecke (Terminvergabe, PatientInnenübernahme, interdisziplinärer Austausch) weitergegeben werden. Sie werden aber jedenfalls vertraulich behandelt.
  • Ihre Stammdaten werden für die Honorarabrechnung verwendet.
  • Bei Änderung Ihrer personenbezogen Daten (Adresse, Telefonnummer, etc.) ist dies Ihrer behandelnden Therapeutin/ Ihrem behandelnden Therapeuten umgehend mitzuteilen.

5. Informationspflichten

Sie verpflichten sich uns alle Informationen bekannt zu geben, die für Ihre Behandlung relevant sein könnten, beispielsweise nennen Sie uns Ihre Vorerkrankungen. Damit wollen wir sicherstellen, dass Risiken, die durch eine Behandlung bestehen, minimiert werden.

6. MTD-Gesetz

Die Berufsausübung aller PhysiotherapeutInnen unterliegt der jeweils geltenden Fassung des Bundesgesetzes über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz). In dieser Rechtsvorschrift sind neben der Definition des Berufsbilds und den Berufspflichten alle weiteren relevanten rechtlichen Grundlagen festgelegt.

  • Wissenschaft
    Ihr(e) Therapeutin/ Therapeut orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
  • Selbstbestimmung
    Auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der Erstbegutachtung erfolgt ein Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer Therapeutin/ Ihrem Therapeuten abzusprechen.
  • Verschwiegenheit
    Alle Informationen, die Sie Ihrer Therapeutin/ Ihrem Therapeuten geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/ dem verordnenden Arzt oder anderen beteiligen Gesundheitsberufen, erwünscht ist. Sollte eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen Gründen sinnvoll und notwendig erscheinen, wird sich Ihre Therapeutin/ Ihr Therapeut mit Ihnen darüber beraten. Dies gilt auch für die Weitergabe der Dokumentation.

7. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner nicht zwingenden Verweisnormen. Soweit kein zwingender gesetzlicher Gerichtstand gegeben ist, wird als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Wr. Neustadt vereinbart.

Mündliche Nebenabreden, außer einer eventuell vereinbarten Barzahlungsvereinbarung, bestehen nicht oder treten außer Kraft. Sämtliche Änderungen der Vertragsbestimmungen benötigen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrags vermutlich gewollt hätten.

GELTUNGSBEREICHE GEWERBLICHE MASSAGE, PSYCHOLOGISCHE BERATUNG UND TRAINING

Die Psychologin/Sportwissenschafter/Gewerbliche Masseurin sind freiberuflich tätig. Demnach findet ein direkter Behandlungsvertrag zwischen TherapeutIn und KlientIn statt.

Hier gelten die oben beschriebenen Punkte 2-5 und 7.